Vollmacht
Die Vollmacht zur Verteidigung und Vertretung, auch vor den Rechtsmittelgerichten, erteilt. Dies gilt auch für den Fall der Abwesenheit des Unterzeichners.
Die Vollmacht umfasst die Befugnis
- Verfahrensanträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen, ganz oder teilweise zu beschränken oder zurückzunehmen;
- Zustellungen jeder Art, insbesondere von Entscheidungen und Verfügungen, entgegenzunehmen;
- Im Falle der Verhinderung die Verteidigung, auch im Sinne des § 139 StPO, zu übertragen;
- Privat-, Wider- sowie Nebenklage zu erheben;
- Geld, Wertsachen, Urkunden und/oder andere Gegenstände im Zusammenhang mit dem Verfahren in Empfang zu nehmen;
- Die Vertretung in Strafvollzugsangelegenheiten;
- Anträge auf Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung, Strafaussetzung sowie andere sachdienliche Anträge zu stellen;
- Kostenerstattungsansprüche, auch gegenüber der Staatskasse, zu stellen.