Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mein Bild


Rechtsanwalt Kay Reese Berlin

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man laufend mit versicherungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Sei es bei der Frage, ob Deckungsschutz innerhalb eines Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht oder zum Beispiel ob eine bestehende Unfallversicherung für erlittene Verletzungen nach einem Verkehrsunfall eintrittpflichtig ist. Schwerpunktmäßig innerhalb des Versicherungsrechts befasst sich die Kanzlei mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fahrzeugversicherungen (Kaskoversicherungen). Oftmals gibt es gerade bei einer Totalentwendung des Fahrzeugs Probleme mit dem Versicherer.

Streitentscheidend ist in vielen Fällen, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Für den Erwerb des Fachanwaltstitels gilt Folgendes:

§ 14a Fachanwaltsordnung (FAO)

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,

  2. Recht der Versicherungsaufsicht,

  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,

  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,

  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Haus- rat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),

  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),

  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, pri- vaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Beru- fe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),

  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,

  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts

Gemäß § 5 h) FAO muss der Rechtsanwalt für den Erwerb des Fachanwaltstitel zudem mindestens 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren nachweisen. Die Fäle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

Mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 14.11.2012 wurde Herrn Rechtsanwalt Reese der Titel "Fachanwalt für Versicherungsrecht" verliehen, so dass Sie auch hier sicher sein können, dass Ihnen eine kompetente Beratung angeboten wird.