Nemo tenetur se ipsum acusare (Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten/anzuklagen)
Wir verteidigen Sie engagiert, auch in Haftsachen. Beachten Sie: Eine Einlassung zu den Tatvorwürfen sollte immer erst erfolgen, nachdem Ihr Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten hatte. In ausgewählten Fällen ist auch eine Verteidigung als Pflichtverteidiger. In folgenden Bereichen des Strafrechts sind wir tätig:
Herrn Rechtsanwalt Kay Reese wurde mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 09.06.2010 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Gemäß § 13 FAO (Fachanwaltsordnung) sind für das Fachgebiet Strafrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Des Weiteren ist gemäß § 5 Abs. 1 f) FAO in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Antragstellung die Bearbeitung von mindestens 60 Fällen und die Teilnahme von mehr als 40 Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht nachzuweisen.
Der Fachanwalt hat gemäß § 15 FAO die Teilnahme an mindestens 15 Stunden Fortbildung jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Wenden Sie sich vertraulich an uns, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.