Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Verkehrsrechtsanwalt Kay Reese aus Berlin

Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht. das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.

Verkehrszivilrecht

In vielen Kanzleien wird das Verkehrszivilrecht eher stiefmütterlich betreut. Wir haben uns für Sie auf das Verkehrsrecht spezialisiert, um Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall bestmöglich durchzusetzen. Die Versicherungen zahlen oftmals nur den vom Geschädigten geforderten Betrag.
Ein Beispiel: Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitt und nicht mehr fahrbereit ist, hat der Versicherer Ihnen einen Nutzungsausfall in Höhe von 14 Tagen zu zahlen, in Berlin sogar unabhängig davon, ob Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen. Was viele nicht wissen: Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat auch die Anwaltskosten des schuldlos Geschädigten zu übernehmen, es entstehen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten. Ab einem Schaden von über 700 Euro netto können Sie auch einen freien Sachverständigen mit der Schadenermittlung beauftragen. Gerne sprechen wir Empfehlungen aus.

Verkehrsstrafrecht

Mit dem Verkehrsstrafrecht kommt man manchmal schneller in Berührung, als einem lieb ist. Die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden sind oft einschneidend. Zum Beispiel wird der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt oder nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort beschlagnahmt. Oder man gerät ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt wurde.
Wir haben uns auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert und erarbeiten gerne zusammen mit Ihnen einen Lösungsweg. In vielen Fällen zahlt Ihr Rechtsschutzversicherer die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Die Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird geprägt von den verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen und den damit verbundenen Punkten in der "Sünderkartei" beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Wichtig ist es, möglichst früh einen Verteidiger mit der Einholung einer Akteneinsicht zu mandatieren. Aus unserer Praxis heraus kann man sagen, dass es keine aussichtslosen Fälle gibt. Gerade in Bußgeldsachen gibt es viele Fehlerquellen. Jeder Fall wird von uns gewissenhaft überprüft und einem optimalen Ergebnis zugeführt. Auch in Bußgeldsachen werden die anfallenden Kosten meistens von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Den Deckungsschutz holen wir gerne für Sie ein.

Recht der Fahrerlaubnis

Das Recht der Fahrerlaubnis ist äußerst komplex.

  • Wann werden Punkte in Flensburg getilgt?
  • Wie ist das mit der sogenannten Überliegefrist?
  • Wann muss ein Aufbauseminar absolviert werden?

Das sind nur einige Fragen aus der alltäglichen Praxis. Gerade im Hinblick auf das seit dem 01.05.2014 in Kraft getretene Fahrerlaubnisregister ist die Einholung anwaltlichen Rates eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Auch das EU-Recht spielt in diesen Bereich seit einigen Jahren eine große Rolle. Darf ein Deutscher, gegen den eine MPU in Deutschland angeordnet wurde, in der Bundesrepublik mit einem Polnischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen?

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen rund um Ihren Führerschein beratend zur Verfügung.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mit Beschluss vom 08.12.2010 wurde Herrn Rechtsanwalt Kay Reese wegen der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnis der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Voraussetzung für die Verleihung des Titels des Fachanwalts für Verkehrsrecht ist die mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolvieren, der mindestens 120 Zeitstunden umfassen muss. Zum Nachweis des erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgangs müssen vom Rechtsanwalt im Verkehrsrecht insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen bestanden werden. Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160 Fällen innerhalb der letzten drei Jahre nach. Davon sind mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachzuweisen, die sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche beziehen und zwar gemäß § 14 d Fachanwaltsordnung:

  • a. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
  • b. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung
  • c. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • d. Recht der Fahrerlaubnis
  • e. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.